Im Seeversicherungsrecht für die Schifffahrt wird eine Strandung nur dann als vorliegend anerkannt, wenn das Schiff unter nicht gewöhnlichen Umständen auf den Grund festgerät und entweder nicht wieder flott wird oder nur durch außergewöhnliche Maßregeln wieder flott wird (wie z. B. Werfen oder Löschung der Ladung). - Thisted Airport gallérie photo au Panoramio

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pillboxs, 25 January 2008